Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen PureTech ApS

1. Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebote

Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs, vgl. Ziffer 3. Legt der Verkäufer ein Angebot vor, das keine bestimmte Annahmefrist enthält, so erlischt das Angebot, wenn die Annahme nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist.

3. Zwischenverkäufe

Bis zum Eingang der Annahme des Käufers beim Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, mit einem Dritten eine Vereinbarung über das Angebot zu treffen, mit der Folge, dass das Angebot an den Käufer hinfällig wird. Nachdem die Annahme beim Verkäufer eingegangen ist, muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren, dass das Angebot hinfällig geworden ist.

4. Preis

Alle Preise sind in dänischen Kronen angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Bis zur Lieferung ist der Käufer verpflichtet, Preisänderungen zu akzeptieren, die sich aus nachgewiesenen Mehrkosten für den Verkäufer aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben usw. im Zusammenhang mit der vereinbarten Lieferung ergeben.

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung muss spätestens an dem Tag erfolgen, der auf der Rechnung als letzter Zahlungstermin angegeben ist. Wenn nicht anders angegeben, muss die Zahlung per Nachnahme erfolgen.

5.2 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, aufgeschoben (Einrede des Gläubigers), ist der Käufer – sofern der Verkäufer ihm nicht schriftlich etwas anderes mitteilt – weiterhin verpflichtet, alle Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.

5.3 Erfolgt die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf die ausstehende Schuld in Höhe des amtlich festgelegten Kreditzinssatzes der Dänischen Nationalbank zuzüglich 8 % zu berechnen.

5.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, mit vom Verkäufer nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen gegen den Verkäufer aufzurechnen, und ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen irgendwelcher Art einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkäufer behält sich, mit den sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Einschränkungen, das Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor, bis der gesamte Kaufpreis zuzüglich der angefallenen Kosten an den Verkäufer oder an denjenigen, an den er sein Recht übertragen hat, gezahlt wurde, vgl. Artikel 15.

6.2 Wird die Ware mit der Absicht verkauft, sie später in andere Gegenstände einzubauen oder mit ihnen zu verbinden, so fällt die verkaufte Ware nicht mehr unter den Eigentumsvorbehalt, sobald der Einbau oder die Verbindung stattgefunden hat.

6.3 Im Falle der Be- oder Verarbeitung der verkauften Sache wird der Eigentumsvorbehalt in der Weise aufrechterhalten, dass er sich auf die be- oder verarbeitete Sache in einem Umfang erstreckt, der dem Wert entspricht, den die verkaufte Sache zur Zeit des Verkaufs hatte.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung erfolgt ab der Adresse des Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer die Ware durch eigene Leute oder durch einen Dritten gemäß einer gesonderten Vereinbarung mit dem Käufer zum Käufer bringt.

7.2 Die Lieferzeit wird vom Verkäufer nach bestem Ermessen gemäß den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe/des Vertragsabschlusses bestehenden Umständen festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine Verschiebung der Lieferfrist um 14 Tage aufgrund von Umständen, die der Verkäufer zu vertreten hat, in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung, so dass der Käufer aus diesem Grund keine Rechtsmittel gegen den Verkäufer geltend machen kann.

7.3 Beruht die Lieferverzögerung auf einer in Ziffer 12.3 genannten Situation des Verkäufers, so verschiebt sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, wobei beide Parteien jedoch berechtigt sind, ohne Haftung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung länger als 3 Monate gedauert hat. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintritt.

7.4. In den vorgenannten Fällen hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich über Änderungen der Lieferzeit zu unterrichten.

8. Verpackung

8.1 Die Verpackung geht zu Lasten des Käufers, es sei denn, es ist ausdrücklich angegeben, dass sie im Preis enthalten ist.

8.2 Die Rückgabe der Verpackung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

9. Produktinformation

Zeichnungen, Spezifikationen usw., die vom Verkäufer vor oder nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne schriftliche Vereinbarung weitergegeben oder anderweitig missbraucht werden.

10. Produktänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an den vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, wenn dies ohne Unannehmlichkeiten für den Käufer möglich ist.

11. Defekte und Beschwerden

11.1 Bei der Lieferung hat der Käufer die verkauften Waren unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang erforderlich ist.

  1. 11.2. Will sich der Käufer auf einen Mangel berufen, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder nachdem dieser hätte festgestellt werden müssen, unter Angabe der Art des Mangels schriftlich mitzuteilen. Hat der Käufer den Mangel entdeckt oder hätte entdecken müssen und reklamiert er nicht wie angegeben, kann er den Mangel später nicht geltend machen.

  2. 11.3. Nach Wahl des Verkäufers werden Mängel an den verkauften Waren behoben oder die verkauften Waren neu geliefert.

  3. 11.4. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß Klausel 11.3. erfolgt. innerhalb einer angemessenen Frist hat der Käufer vorbehaltlich der allgemeinen Regeln des dänischen Rechts und dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen

    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern.

11.5 Wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht hat,

kann er sie später nicht mehr geltend machen.
11.6. Änderungen oder Eingriffe an den verkauften Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers befreien den Verkäufer von

keine Verpflichtung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer darf den Rechnungsbetrag für den verkauften Gegenstand nicht übersteigen. 12.2 Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden, die sich aus dem Vertrag ergeben, einschließlich indirekter Schäden aufgrund von Verzögerungen oder Mängeln an den verkauften Waren.
12.3 Die folgenden Umstände befreien den Verkäufer von der Haftung, wenn sie die Erfüllung des Vertrages verhindern

Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z. B. Brand, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung ähnlichen Ausmaßes, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und innere Unruhen, Pandemien, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Beschränkungen der Antriebskraft sowie Lieferengpässe oder -verzögerungen bei Unterauftragnehmern, die durch einen der in dieser Klausel genannten Umstände verursacht werden. Die genannten Umstände, die vor der Abgabe des Angebots/Vertragsabschlusses eingetreten sind, führen nur dann zu einer Haftungsbefreiung, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar war.

12.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn die in Ziffer 12.3 genannten Umstände eintreten.

13. Rückgabe

13.1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen.
13.2. In Fällen, in denen der Käufer berechtigt ist, den Vertrag zu widerrufen, oder wenn die verkauften Waren zurückgegeben werden

an den Verkäufer zum Zwecke des Austauschs oder der Nachbesserung zu senden, muss die verkaufte Ware in der Originalverpackung und auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer geschickt werden. Soweit dem Verkäufer Versandkosten etc. entstehen, ist der Verkäufer berechtigt, diese vom Käufer ersetzt zu verlangen und mit etwaigen Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer zu verrechnen. Nach Abschluss der Reparatur oder des Austauschs ist der Käufer verpflichtet, die reparierte oder ausgetauschte Sache auf eigene Kosten und Gefahr beim Verkäufer abzuholen.

14. Produkthaftung

Die Produkthaftung unterliegt den geltenden Vorschriften des dänischen Rechts. Soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.

15. Beförderung von Rechten und Pflichten

Der Verkäufer ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abzutreten.

16. Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von den Gerichten nach dänischem Recht entschieden.