Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen PureTech ApS

1. Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Angebote

Alle Angebote gegen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs, vgl. Ziffer 3. Legt der Verkäufer ein Angebot vor, das keine bestimmte Annahmefrist enthält, so erlischt das Angebot, wenn die Annahme nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist.

3. Zwischenverkäufe

Bis zum Eingang der Annahme des Käufers beim Verkäufer ist der Verkäufer verpflichtet, mit einem Dritten eine Vereinbarung über das Offert zu treffen, mit der Folge, dass das Offert an den Käufer hinfällig wird. Nachdem die Annahme beim Verkäufer eingegangen ist, muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren, dass das Angebot hinfällig geworden ist.

4. Preis

Alle Preise sind in dänischen Kronen angegeben und enthalten keine zusätzliche Steuer. Bis zur Lieferung ist der Käufer verpflichtet, Preisänderungen zu akzeptieren, um die sich aus nachweislich ergebenden Mehrkosten für den Verkäufer aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben usw. zu akzeptieren. im Zusammenhang mit der verzählten Lieferung ergeben.

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung muss spätestens an dem Tag erfolgen, der auf der Rechnung als letzter Zahlungstermin angegeben ist. Wenn nicht anders angegeben, muss die Zahlung per Nachnahme erfolgen.

5.2 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, aufgeschoben (Einrede des Gläubigers), ist der Käufer – soufen der Verkäufer ihm nicht schriftlich etwas anderes mitteilt – veiden verschrift, alle Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, als ob die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt wären wir da

5.3 Erfolgt die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf die ausstehende Schuld in Höhe des amtlich geschäften Kreditinssatzes der Dänischen Nationalbank zuzüglich 8 % zu berechnen.

5.4 Der Käufer ist nicht behrechtig, mit vom Verkäufer nicht schriftlich erhobenen Gegenansprüchen gegen den Verkäufer aufzurechnen, und ist nicht behrechtig, wegen Gegenansprüchen jeglicher Art einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkäufer behält sich mit den sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Beschränkungen das Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor, bis der gesamte Kaufpreis zuzüglich der angefallenen Kosten an den Verkäufer oder an den Jennigen an den er sein Recht verfängen hat, vgl . Artikel 15.

6.2 Wird die Ware mit der Absicht veräußert, sie später in andere Gegenstände einzubauen oder zu verbinden, so erlischt der Eigentumsvorhalt der verkauften Ware, sobald der Einbau oder die Verbindung erfolgt ist.

6.3 Im Falle der Be- oder Verbahrungte der verkauften Sache wird der Weise aufrechterhalt der Eigentumsvorhalt, dass er sich auf die be- oder verfahrungte Sache in einem Umfang strottelt, der dem Verkaufte Sache zur Zeit des Verkaufs hatte.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung erfolgt ab der Adresse des Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer die Ware durch eigene Leute oder Dritte zum Käufer bringt.

7.2 Die Lieferzeit wird vom Verkäufer nach bestem Ermessen gemäß den zur Zeitung der Angebotsabgabe/des Vertragsabschlusses bestehenden Umständen bestimmt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine 14-tägige Lieferfristverschiebung aufgrund von Umständen, die der Verkäufer zu vertreten hat, in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung, so dass der Käufer hieraus keine rechtlichen Schritte gegen den Verkäufer einleiten kann.

7.3 Beruht die Lieferverzögerung auf einer in Ziffer 12.3 genannten Situation des Verkäufers, so verschiebt sich die Lieferfrist um die Dauer der Obrechterung, bei der die Partei jedoch berechtigt ist, ohne Haftung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragslaufzeit länger als 3 Monate zurückliegt. Diese Bestimmung gilt unbeschadet davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf der verfahrten Lieferzeit eintritt.

7.4. In den vorgenannten Fällen hat der Verkäufer den Käufer über Änderungen der Lieferzeit unverzüglich zu informieren.

8. Verpackung

8.1 Die Verpackung geht zum Lasten des Käufers, es sei denn, es ist angegeben, dass sie im Preis enthalten ist.

8.2 Die Rückgabe der Verpackung erfolgt nur nach gesonderter Verahrung.

9. Produktinformationen

Die vom Verkäufer vor oder nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Spezifikationen etc. bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne schriftliche Vereinbarkeiten weitergegeben oder weitig zweckentfremdet werden.

10. Produktwechsel

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an den angegebenen Spezifikationen vorzunehmen, wenn dies ohne Unannehmlichkeiten für den Käufer möglich ist.

11. Mängel und Reklamationen

11.1 Bei der Lieferung hat der Käufer die verkauften Waren unverzüglich zu unterschönen, soweit dies nach dem Geschäftsgang erforderlich ist.

  1. 11.2. Wenn der Käufer einen Mangel berufen hat, so hat er dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder nachdem dieser gefallen ist, unter Angabe der Art des Mangels schriftlich mitzuteilen. Hat der Käufer den Denkel entdeckt oder hätte entdecken müssen und reklamiert er nicht wie angegeben, kann er den Denkel später nicht geltend machen.

  2. 11.3. Nach Wahl des Verkäufers werden die verkauften Waren repariert oder die verkauften Waren neu geliefert.

  3. 11.4. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß Ziffer 11.3. Erledigt Innerhalb einer angemessenen Frist hat der Käufer vorbehaltlich der allgemeinen Regeln des dänischen Rechts und dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen

    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern.

11.5 Wenn der Käufer den Denkel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum gegenben dem Verkäufer geltend gemacht hat,

kann er sie später nicht mehr geltend machen.
11.6. Änderungen oder Eingriffe an den verkauften Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers befreien den Verkäufer von

keine Verpflichtung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer darf den Rechnungsbetrag für den verkauften Gegenstand nicht überschreiten.
12.2 Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden, die sich aus dem Vertrag ergeben, einschließlich indirekter Schäden aufgrund von Schäden oder Mängeln an den verkauften Waren. 12.3 Die folgenden Umstände befreien den Verkäufer von der Haftung, wenn sie die Erfüllung des Vertrages verhindern

Arbeitskonflikt und alle anderen Umstände, auf die Parteien keinen Einfluss haben, wie z. B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung ochlichen Ausmaßen, Requisition, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, Aufruhr und innere Unruhen, Pandemien, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Einsätze der Antriebskraft sowie Lieferengpasse oder -verzögerungen bei Unternehmern, die durch einen der in Diese Klausel wird in keiner Weise verursacht. Die Umstände, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots/Vertragsabschlusses eintreten sind, führen nur dann zu einer Haftungsbefreiung, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar war.

12.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die in Ziffer 12.3 genannten Umstände eintreten.

13. Rücksendungen

13.1.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. 13.2. Für den Fall, dass der Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder wenn die verkauften Waren zurückgegeben werden

Wenn der Käufer zum Zweck des Umtauschs oder der Ersatzlieferung eine Lieferung an den Verkäufer vornimmt, muss die gekaufte Ware in der Originalverpackung und auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer gesendet werden. Soweit dem Verkäufer Versandkosten etc. entstehen, ist der Verkäufer berechtigt, diese mit etwaigen Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer zu verrechnen. Nach Abschluss der Reparatur oder des Austauschs ist der Käufer verpflichtet, die reparierte oder ersetzte Sache auf eigene Kosten und Gefahr beim Verkäufer abzuholen.

14. Produkthaftung

Die Produktaftung unterliegt den geltenden Vorschriften des dänischen Rechts. Soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.

15. Förderung von Rechten und Pflichten

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abzutreten.

16. Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von den Gerichten nach dänischem Recht entschieden.