Verkaufs- und Lieferbedingungen PureTech ApS

1. Gültigkeit

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebot

Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, vgl. 3. Gibt der Verkäufer ein Angebot ab, in dem keine bestimmte Annahmefrist angegeben ist, verfällt das Angebot, wenn die Annahme nicht spätestens 4 Wochen nach Angebotsdatum beim Verkäufer eingegangen ist.

3. Zwischenverkäufe

Bis die Annahme des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist, ist der Verkäufer berechtigt, mit einem Dritten eine Vereinbarung über das Angebot zu treffen, mit der Folge, dass das Angebot an den Käufer storniert wird. Der Verkäufer muss den Käufer nach Erscheinen der Annahme unverzüglich schriftlich darüber informieren, dass das Angebot hinfällig geworden ist.

4. Preis

Alle Preise verstehen sich in dänischen Kronen und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Käufer ist verpflichtet, Preisänderungen bis zur Lieferung infolge nachweislich erhöhter Kosten für den Verkäufer aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben etc. bezüglich der vereinbarten Lieferung hinzunehmen.

5. Zahlung

5.1. Die Zahlung muss spätestens an dem Datum erfolgen, das in der Rechnung als letzter fristgerechter Zahlungstag angegeben ist. Sofern dies nicht angegeben ist, muss die Zahlung bei Lieferung in bar erfolgen.

5.2.Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen des Käufers (Gläubigerverzug), ist der Käufer – sofern der Verkäufer dem Käufer nichts anderes schriftlich mitteilt – dennoch verpflichtet, etwaige Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre .

5.3. Erfolgt die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum, ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf die Restschuld in Höhe des amtlich festgelegten Zinssatzes der Danmarks Nationalbank zuzüglich 8 % zu berechnen.

5.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegen den Verkäufer aufzurechnen, die der Verkäufer nicht schriftlich anerkannt hat, und ist nicht berechtigt, einen Teil des Kaufpreises wegen Gegenansprüchen welcher Art auch immer zurückzubehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an der verkauften Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich der angefallenen Kosten unter Beachtung der Beschränkungen, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben, vor. vgl. Abschnitt 15.

6.2. Wird die Sache im Hinblick auf den späteren Einbau oder die Verbindung mit anderen Gegenständen veräußert, so unterliegt die verkaufte Sache nach erfolgtem Einbau oder Verbindung nicht mehr dem Eigentumsvorbehalt.

6.3. Bei einer Verarbeitung oder Verarbeitung der verkauften Sache bleibt der Eigentumsvorbehalt in der Höhe bestehen, die dem Wert der verkauften Sache bei der Veräußerung entspricht.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung erfolgt ab der Adresse des Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer die Ware durch eigene Leute oder durch einen Dritten gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Käufer zum Käufer bringt.

7.2. Die Lieferzeit wird vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung/Vertragsabwicklung geltenden Bedingungen festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine durch die Umstände des Verkäufers bedingte Verschiebung der Lieferzeit um 14 Tage in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung, so dass der Käufer aus diesem Grund keine Rechte gegen den Verkäufer geltend machen kann.

7.3. Wenn die Lieferverzögerung darauf zurückzuführen ist, dass sich der Verkäufer in einer der in Abschnitt genannten Situationen befindet 12.3. verschiebt sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, wobei beide Parteien berechtigt sein müssen, ohne Haftung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintritt.

7.4. In den oben genannten Fällen muss der Verkäufer dem Käufer Änderungen der Lieferzeit unverzüglich mitteilen.

8. Verpackung

8.1. Die Verpackung geht zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese im Preis inbegriffen ist.

8.2. Die Verpackung kann nur nach gesonderter Vereinbarung zurückgenommen werden.

9. Produktinformationen

Zeichnungen, Spezifikationen etc., die der Verkäufer vor oder nach Vertragsschluss zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben oder sonst missbraucht werden.

10. Produktänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen der vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, sofern dies ohne Nachteile für den Käufer möglich ist.

11. Mängel und Reklamationen

11.1. Der Käufer hat unverzüglich nach Lieferung eine Untersuchung der verkauften Sache vorzunehmen, wie es im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erforderlich ist.

  1. 11.2. Möchte der Käufer einen Mangel geltend machen, muss er dies dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung oder Entdeckung des Mangels schriftlich mitteilen und dabei angeben, worin der Mangel besteht. Hat der Käufer den Mangel entdeckt oder hätte ihn entdecken müssen und rügt er ihn nicht wie angegeben, kann er den Mangel später nicht geltend machen.

  2. 11.3. Nach Wahl des Verkäufers werden Mängel der verkauften Sache behoben oder die verkaufte Sache wird erneut geliefert.

  3. 11.4. Erfolgt eine Nachbesserung oder Neulieferung gemäß Abschnitt 11.3. nicht innerhalb einer angemessenen Frist, unterliegt der Käufer den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts sowie den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen

    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verweigern oder Schadensersatz zu verlangen.

11.5. Wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht hat,

er kann es später nicht durchsetzen.
11.6. Änderungen oder Eingriffe in die verkaufte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers entziehen uns dessen Haftung

jede Verpflichtung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer kann maximal den Rechnungsbetrag des verkauften Artikels überschreiten.
12.2. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich indirekter Verluste, die durch Verzögerungen oder Mängel der verkauften Produkte entstehen. 12.3 Die folgenden Umstände befreien den Verkäufer von der Haftung, wenn sie die Vertragserfüllung verhindern

die Leistung zu erbringen oder die Leistung unzumutbar zu erschweren: Arbeitskampf und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie Feuer, Krieg, Mobilmachung oder unvorhersehbare Wehrpflicht ähnlicher Größenordnung, Requirierung, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, Unruhen und Unruhen, Pandemien, Mangel an Transportmittel, allgemeine Produktknappheit, Einschränkungen der Antriebskraft sowie Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Unterlieferanten, die auf einen der in diesem Punkt genannten Umstände zurückzuführen sind. Umstände, die, wie erwähnt, vor Angebotserstellung/Vertragsabschluss eingetreten sind, führen nur dann zu einer Haftungsfreiheit, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar war.

12.4. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die in Abschnitt 12.3 genannten Umstände eintreten.

13. Rückkehr

13.1.
Eine Rückgabe der verkauften Artikel ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. 13.2. In Fällen, in denen der Käufer das Recht hat, die Transaktion zu stornieren, oder wenn der verkaufte Artikel zurückgegeben wird

Zum Zweck des Umtauschs oder der Mängelbeseitigung an den Verkäufer zurückzusenden, ist die Rücksendung der verkauften Sache in der Originalverpackung auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer vorzunehmen. Soweit dem Verkäufer Versandkosten etc. entstehen, ist der Verkäufer berechtigt, diese vom Käufer erstattet zu verlangen und mit etwaigen Ansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer aufzurechnen. Nach erfolgter Reparatur bzw. Umtausch ist der Käufer verpflichtet, die reparierte bzw. umgetauschte Sache auf eigene Kosten und Gefahr beim Verkäufer abzuholen.

14. Produkthaftung

Für die Produkthaftung gelten die jederzeit geltenden Regeln des dänischen Rechts. Soweit sich aus unveräußerlichen gesetzlichen Regelungen nichts anderes ergibt. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Verkäufer ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

16. Streitigkeiten

Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien wird von den Gerichten nach dänischem Recht entschieden.